Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere AGB für Installations- und Serviceleistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der TACYILDIZ-INSTALLATIONEN KG
Stand: Mai 2024
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der TACYILDIZ-INSTALLATIONEN KG (im Folgenden "Auftragnehmer") und deren Kunden (im Folgenden "Auftraggeber") über Installations-, Reparatur- und Wartungsleistungen im Bereich Sanitär, Heizung und Gas.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers maßgebend.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2.2 Die Bestellung der Leistung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Auftragnehmer berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang anzunehmen.
2.3 Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Ausführung der Leistung an den Auftraggeber erklärt werden.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise des Auftragnehmers, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.2 Bei Vertragsabschlüssen mit Verbrauchern ist die gesetzliche Umsatzsteuer im Preis enthalten.
3.3 Rechnungsbeträge sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Auftragnehmer.
3.4 Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5% p.a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
3.5 Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
4. Leistungszeit und Ausführung
4.1 Die vom Auftragnehmer in Aussicht gestellten Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
4.2 Der Auftragnehmer kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers – vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Auftragnehmer gegenüber nicht nachkommt.
4.3 Der Auftragnehmer ist zu Teilleistungen berechtigt, wenn die Teilleistung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Erbringung der restlichen Leistungen sichergestellt ist und dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
5. Abnahme und Gewährleistung
5.1 Die Abnahme der erbrachten Leistungen erfolgt nach Fertigstellung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist.
5.2 Ist das Werk als abgenommen zu betrachten, so besteht für vertragsgemäß erbrachte Leistungen eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Bei Reparaturarbeiten beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.
5.3 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme des Werkes.
5.4 Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
5.5 Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
6. Haftung
6.1 Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen.
6.2 Soweit dem Auftragnehmer keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.3 Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.4 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an den verkauften Waren vor.
7.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Nichtzahlung der fälligen Vergütung, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen.
8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
8.1 Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts.
8.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers in Wien. Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.